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Bestatter Merseburg

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht gibt man einer anderen Person (z.B. einem Verwandten) die Berechtigung im Falle einer Notsituation Entscheidungen treffen zu können, wenn man selbst nicht mehr handlungsfähig ist.

Solch eine Handlungsunfähigkeit kann zum Beispiel durch eine fortgeschrittene Erkrankung an Demenz oder auch bei einer Bewusstseinsstörung (Koma) auftreten, da man hier selbst nicht mehr Entscheiden und seinen Willen kundtun kann.

Damit eine Vorsorgevollmacht rechtswirksam ist, muss der Vollmachtgeber zur Bevollmächtigung einer anderen Person voll geschäftsfähig sein bzw. über seinen freien Willen verfügen.

Es ist ratsam eine Vorsorgevollmacht durch einen Notar anfertigen zu lassen, da dieser Sie umfassend beraten und über alle Rechtswirkungen solch einer Vollmacht aufklären kann. 


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